Betreuungsleistungen

Pflegebedürftige und deren Angehörige können auch Betreuungsleistungen mit den Pflegekassen abrechnen. Der Medizinische Dienst stellt im Rahmen einer Begutachtung den Bedarf in der häuslichen Umgebung fest.

Für die Entlastung pflegender Angehöriger bieten wir regelmäßige Besuchsdienste im Rahmen einer Einzelbetreuung an. Durch unseren geschulten und erfahrenen Mitarbeiterkreis können wir Patienten im eigenen häuslichen Bereich über mehrere Stunden betreuen. So entlasten wir die Familien, denn die Angehörigen können in dieser Zeit andere Aufgaben oder Termine wahrnehmen. Zusätzliche Beratungsbesuche können ebenfalls in Anspruch genommen werden.